Transparent.
Wörterbuch der Baubranche
Wer, wie, was, wo – Fachbegriffe gibt es viele in der Bau- und Immobilienbranche, doch wer außer uns ist schon täglich in dieser Branche zugange. Um für mehr Klarheit und Verständnis zu sorgen, haben wir ein paar grundlegende Begriffe erläutert. Sollte der ein oder andere Begriff fehlen, zögen Sie nicht uns zu kontaktieren, wir stehen Ihre gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Auflassung
Endgültige grundbuchrechtliche Eigentumsübertragung. Ausführung nach Mitteilung des Verkäufers an das Grundbuchamt über Eingang des Kaufpreises.
Auflassungsvormerkung
Im Grundbuch eingetragene Vormerkung auf Eigentumsübertragung. Die Eintragung erfolgt nach Beurkundung des notariellen Kaufvertrags und dient dazu, die Immobilie für den Käufer zu sichern, so dass eine weitere Veräußerung seitens des Verkäufers nicht mehr möglich ist.
Bauabnahme
Unter der Bauabnahme versteht man die Übergabe des fertigen Bauwerks vom Bauunternehmen an den Käufer. Hierbei erfolgt auch der Gefahrenübergang von der Baufirma auf den Hauseigentümer und es beginnt der Lauf der Gewährleistungsfrist. Die Abnahme erfolgt durch eine förmliche Erklärung oder auch einfach durch die Ingebrauchnahme des Bauwerks geschehen.
Bauantrag
Dieser wird an die zuständige Stadt-/Gemeindeverwaltung gestellt, um von dieser überprüfen zu lassen, inwieweit das geplante Bauvorhaben mit dem öffentlichen Baurecht vereinbar ist, um eine Baugenehmigung für das Grundstück zu bekommen.
Bebauungsplan
Eine Grundlage für die städtebauliche Planung und Entwicklung einer Stadt oder Gemeinde ist der Bebauungsplan. In diesem Bebauungsplan wird die zukünftige Bebauung durch detaillierte Angaben und rechtsverbindliche Festsetzungen zur Grundstücksnutzung konkretisiert.
Energieausweis
Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet und zeigt an, wie viel Energie benötigt wird.
EnEV
In der Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt der Verordnungsgeber auf Basis des Energieeinsparungsgesetzes dem Bauherrn bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergiebedarf des Gebäudes oder Bauprojektes vor.
Grundbuch
Vom Grundbuchamt verwaltetes Dokument, in dem die Informationen (wie zum Beispiel Größe, Belastungen, Eigentümer etc.) zu einem bebauten oder unbebauten Grundstück enthält.
Grunddienstbarkeit
Die Belastung eines Grundstücks durch den Eigentümer eines anderen Grundstücks. Häufig vorkommende Grunddienstbarkeit: Wegerecht.
Grunderwerbsteuer
Steuer die durch den Erwerb eines bebauten oder unbebauten Grundstücks anfällt. Kann je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen.
Grundschuld
Monetäre Belastung eines Grundstücks durch einen Dritten. Kann zum Beispiel zur Absicherung eines Darlehens genutzt werden.
Grundsteuer
Steuer auf Grundstückseigentum zugunsten der Gemeinde/Stadt.
Kaufnebenkosten
Zusätzliche Kosten, die nicht im Kaufpreis einer Immobilie enthalten sind, z.B. Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Kosten für die Eintragung einer Grundschuld etc.
KfW 50/55/70 usw.
Die Werte kennzeichnen einen bestimmten Energiestandard, der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau definiert wurde. Der Wert ist umso besser, je kleiner die Zahl ist.
Makler- und Bauträgerverordnung
Makler- und Bauträgerverordnung ist eine umfangreiche Verordnungssammlung, die alle wichtigen Punkte des Vertragsverhältnisses zwischen Käufer und Makler bzw. Bauträger regelt. Die Verordnung dient in erster Linie zum Schutz des Käufers und der Vermeidung der unzulässigen Mittelverwendung durch den Verkäufer.
Miteigentumsanteil
Der Miteigentumsanteil bezeichnet den rechnerischeren Bruchteil am gemeinschaftlichen Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
Teilungserklärung
Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum des Grundstücks in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird.
Sondereigentum
Sondereigentum ist ein dem Volleigentum weitgehend gleichgestelltes Recht an einer Wohnung (Eigentumswohnung). Das Sondereigentum kann auch an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (z. B. Geschäftsräumen, Lagerräumen etc.) bestehen.
Sondernutzungsrechts
Mit dem Sondernutzungsrecht wird die Befugnis bezeichnet, die dem Rechteinhaber ermöglicht, bestimmte Teile des Gemeinschaftseigentums allein zu nutzen. Die anderen Wohnungseigentümer sind von der (Mit-) Nutzung ausgeschlossen.
Wohnflächenberechnung
Die rechtlich fundierte Berechnung der Wohnfläche einer Wohnung oder eines Hauses basierend auf der Wohnflächenberechnungsverordnung. Regelt zum Beispiel den Flächenanteil für Terrassen und Balkone, den Putzabzug, die Berechnung der Fläche unter Dachschrägen etc.